Schwangerschaftsabbruch Kosten: Wichtige Infos zur vorzeitigen Beendigung

Wenn der Schwangerschaftstest positiv ist, kann das verschiedene Reaktionen hervorrufen. Sollte das Kind überhaupt nicht in den eigenen Lebensplan passen oder sonstige Punkte gegen eine Schwangerschaft zum jetzigen Zeitpunkt sprechen, steht die Schwangere vor der Entscheidung, ob ein Schwangerschaftsabbruch nicht sinnvoll wäre.
Da diese Entscheidung sehr schwer zu treffen ist und die meisten betroffenen Frauen vorerst in ein mentales Chaos stürzt, haben wir dir hier die wichtigsten Informationen und Punkte zusammen gestellt, mit denen du dich im Falle des Falles intensiv auseinandersetzen solltest. Um dich schon mal zu beruhigen, vorab: Die meisten Frauen fühlen sich zwar am Anfang mit der Entscheidung überfordert, sind sich aber nach einiger Zeit sicher, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
Wir informieren dich im folgenden Artikel über die Methoden und den Ablauf einer Abtreibung, deine Rechte und wann die Kosten dafür von den Krankenkassen übernommen werden. Wir wünschen dir viel Kraft bei deiner Entscheidung.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich.
- Es besteht die Möglichkeit einer medikamentösen Abtreibung oder eines operativen Eingriffs.
- Um die vollen Kosten erstattet zu bekommen, müssen einige spezielle Kriterien wie zum Beispiel Erwerbslosigkeit vorliegen.
Definition: Was ist ein Schwangerschaftsabbruch?
Auch unter Abtreibung oder Interruptio bekannt, ist ein Schwangerschaftsabbruch eine Beendigung der Schwangerschaft entweder durch die Einnahme von Medikamenten oder mittels eines operativen Eingriffs. Der Embryo wird dabei entfernt und überlebt den Eingriff gewollt nicht.
Die rechtliche Grundlage für einen Schwangerschaftsabbruch ist in § 218 StGB geregelt, straffrei ist demnach ein Abbruch nur innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis und wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- nur die Schwangere selbst kann der Abtreibung zustimmen (niemand sonst, auch nicht der Kindsvater)
- die Frau muss sich mindestens 3 Tage vor dem Eingriff bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten lassen haben
- ebenso muss eine Beratung durch den behandelnden Arzt/ Ärztin durchgeführt worden sein
- diese Beratung darf nicht von dem Arzt/ Ärztin vorgenommen werden, der/ die den Abbruch vornimmt. (1)
Nach der 12. SSW darf eine Schwangerschaft nur abgebrochen werden, falls eine sexuelle Gewalttat vorgefallen ist oder ein medizinisch schwerwiegender Grund die Schwangerschaft unmöglich macht. Eine längerfristige und allumfassende ärztliche Betreuung ist dabei Pflicht.
Frauenärzte dürfen jedoch nicht veröffentlichen, ob und wie sie einen Schwangerschaftsabbruch anbieten, da es ihnen gesetzlich verboten ist. Die Recherche ist daher für betreffende Frauen erschwert und findet am besten über eine Beratungsstelle statt.
Hintergründe: Was du über einen Schwangerschaftsabbruch wissen solltest
Welche Arten der Abtreibung gibt es und wie läuft es ab?
Medikamentöser Abbruch
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch findet mittels des künstlichen Hormons Mifepriston statt. Die Schleimhaut wird dabei von der Gebärmutter gelöst, die Plazenta löst sich ab und der Embryo wird abgestoßen.
Die Schwangerschaft endet mit einer Fehlgeburt.
Wenn eine ausreichende Beratung stattgefunden hat und nichts gegen die Medikamente spricht, so nimmt die Frau das Mifepriston in Form einer Tablette unter Aufsicht des Arztes ein. Ab diesem Zeitpunkt ist der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr rückgängig zu machen.
1,5 – 2 Tage später müssen zusätzliche Hormone, die Prostaglandine, eingenommen werden. Sie lassen die Gebärmutter zusammenziehen und das Schwangerschaftsgewebe wird abgestoßen. In den meisten Fällen kommt es circa 3 stunden nach der Einnahme zu einer Abbruchblutung.
Ein Ultraschall 1 bis 2 Wochen nach dem Abbruch sorgen für Klarheit, ob es erfolgreich war.
Die gesamte Behandlung findet ambulant ab und die Frau darf die Prostaglandine auch zu Hause einnehmen. Es können starke Blutungen, Übelkeit und Bauch- sowie Rückenschmerzen auftreten, welche mit Schmerzmitteln gelindert werden können. Die meisten Frauen können bereits nach 1 – 2 Tagen wieder arbeiten gehen. (2) Während den stärkeren Blutungen sollte auf Geschlechtsverkehr und die Benutzung von Tampons verzichtet werden.
Operativer Eingriff
Bei einem operativen Eingriff unterscheidet man zwischen der Absaugung und der Ausschabung.
Mehr als die Hälfte aller Abbrüche in Deutschland werden mit der Absaugung vollzogen.
Bei der Absaugung ist meist nur eine örtliche Betäubung notwendig, manchmal auch eine Vollnarkose. Dann wird mittels kleinen Metallstäbchen der Gebärmutterhals so weit aufgedehnt, dass ein dünner Schlauch in die Gebärmutter eingeführt werden kann. In einer fünf- bis zehnminütigen Prozedur wird das Schwangerschaftsgewebe mit dem Embryo abgesaugt.
Die Ausschabungsmethode findet in Vollnarkose statt und dauert circa 15 Minuten. Auch hier wird der Gebärmutterhals gedehnt, dann wird das Embryonalgewebe mittels eines scharfen oder stumpfen Löffels abgeschabt.
Der operative Eingriff ist für viele Frauen die bessere Wahl, da sie durch die Narkose nichts mitbekommen, den Abgang nicht erleben müssen und meist auch danach schmerzfrei verläuft. Um einer Infektion vorzubeugen, werden oft Antibiotika verabreicht. (3)
Nach dem Eingriff kommt es bei den meisten Frauen zu einer leichten Blutung, die bis zu zwei Wochen dauern kann. Bis diese wieder aufhört, solltest du auf Schwimmen, Vollbäder und Geschlechtsverkehr verzichten und außerdem keine Tampons benutzen.
Bis zu welcher Schwangerschaftswoche ist ein Abbruch möglich?
Eine medizinische oder kriminologische Indikation sind Ausnahmefälle. Wenn die Schwangerschaft für die Frau tödlich verlaufen könnte oder wenn schwerwiegende körperliche und seelische Gefahren mit der Geburt des Kindes auf die Frau zukommen würden, ist ein Abbruch zeitlich unbegrenzt möglich.
Auch hier sind eine ausführliche Beratung und mindestens 3 Tage Bedenkzeit Pflicht.
Wo bekomme ich Beratung und psychologische Unterstützung?
Solch ein Gespräch kann je nach Bedarf auch mehrmals stattfinden und kann auf Wunsch der Frau auch anonym stattfinden. Zudem darf auch eine Vertrauensperson zum Gespräch mitkommen.
(Quelle: https://www.unicum.de/de/studentenleben/zuendstoff/schwangerschaftsabbruch-abtreibung-ablauf-beratung)
Eine bekannte Stelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung ist profamilia, die sich auch um die finanziellen Belastungen kümmert. Auch Ärzte können die staatliche Genehmigung zur Beratung besitzen und den Beratungsschein ausstellen, es muss nur dann ein anderer Arzt den tatsächlichen Abbruch durchführen.
Ebenso bieten die Caritas und der Sozialdienst katholischer Frauen Beratungen an, sie stellen jedoch keinen Schein aus, da dies ihrer Moral widersprechen würde. Eine psychologische Betreuung kann dennoch für viele Frauen unterstützend wirken.
Wo kann ich einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen?
Mit dem Beratungsschein und nach mindestens 3 Tagen kann der Schwangerschaftsabbruch stattfinden.
Auf der Homepage www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/praxen-kliniken-und-einrichtungen/ findest du nach Postleitzahlen geordnet zumindest eine kleine Übersicht über behandelnde Frauenärzte, zusammengestellt vom Bundesministerium für gesundheitliche Aufklärung.
Wer entscheidet über eine Abtreibung?
(Bildquelle: Panajotis/ Pixabay)
Auch Mädchen unter 18 Jahren können eine Schwangerschaft straffrei abbrechen lassen. Bei einem Alter ab 16 Jahren geht man davon aus, dass das Mädchen die Verantwortung und Konsequenzen überblickt und so alleine entscheiden kann. Bei Mädchen unter 16 Jahren holen die Ärzte oft das Einverständnis der Eltern ein, insbesondere wenn eine Narkose gemacht werden soll.
Wann kann ich nach einem Schwangerschaftsabbruch wieder schwanger werden?
Hier kannst du dir die Erklärungen von Dr. Christian Fiala, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, ansehen:
Welche Folgen kann ein Schwangerschaftsabbruch haben?
Körperliche Folgen
In circa 2 – 10 % kommt es nach einer Abtreibung zu körperlichen Auswirkungen. Vor allem beim operativen Eingriff kann es zu Verletzungen oder Entzündungen der Gebärmutter oder der Eileiter kommen. Auch Blutungen, allgemeine Infektionen und Fieber können zu den Komplikationen zählen.
Ebenso wurden Studien, dass eine Abtreibung das Risiko von Brustkrebs oder bei einer späteren Schwangerschaft das Risiko einer Frühgeburt erhöht sein soll, bereits als falsch widerlegt. (4, 5)
Zeitpunkt | Art der Komplikation |
---|---|
Sofort | Blutungen, Schock, Fieber, Nebenwirkungen der Medikamente |
Früh | Blutungen, Infektionen |
Spät | eventuell geringes Risiko der Sterilität, eventuell psychische Folgen |
Das Risiko einer Unfruchtbarkeit soll nicht unerwähnt bleiben, ist jedoch verschwindend gering und noch nicht nachgewiesen.
Psychische Folgen
Bei einigen Frauen zeigt sich entweder kurz nach der Abtreibung oder auch Wochen bis Monate später das schlechte Gewissen. Manchmal treten psychosomatische Schwierigkeiten auf, die die Lebensqualität verringern. Folgende Probleme können sich entwickeln oder bei vorherigem Vorliegen erschweren:
- Übererregbarkeit
- Albträume, Flashbacks,…
- Depressionen
- Angst- oder Panikattacken
- Essstörungen
- Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch
- Beziehungsabbruch
- Schwierigkeiten, sich in der Nähe von Babys aufzuhalten (6)
(Bildquelle: Priscilla du Preez/ Unsplash)
Es liegen jedoch auch Studien vor, in denen es Frauen nachgewiesen nach einem Schwangerschaftsabbruch besser geht. Ein Viertel der Frauen machte sich Sorgen um die Aufnahme von der Gesellschaft und die Hälfte der Frauen gab an, dass ihnen die Entscheidung schwer gefallen sei, was unabhängig vom Alter die gleichen Ergebnisse brachte.
95% der Frauen sind sich nach 3 Jahren sicher die richtige Entscheidung getroffen zu haben und denken nur noch selten zurück. (7)
Schwangerschaftsabbruch Kosten: Welche Methode kostet wie viel und wer übernimmt die Kosten?
Generell gilt, dass die Frau den Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung selbst bezahlen muss. Damit möchte man verhindern, dass die Übernahme von Kosten nicht ausgenutzt wird. Übernommen werden nur die Beratung durch einen Arzt, die Vor- und Nachuntersuchungen und auch Nachbehandlungen bei Komplikationen.
Wir erklären dir, was die jeweiligen Optionen kosten und in welchen Fällen eine Kostenübernahme möglich ist:
Da für einen operativen Eingriff eine Narkose/ Betäubung notwendig ist, ist dies generell die teurere Variante. Je nach Narkoseart musst du mit Kosten zwischen 500 und 600 € rechnen.
Bei der medikamentösen Variante ist keine Narkose nötig, sondern es müssen nur die Tabletten bezahlt werden. Dabei kommst du auf Kosten von circa 350 – 400 €.
Kosten
Übernahme bei Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation
Im Falle, dass medizinische Gründe gegen das weitere Austragen der Schwangerschaft sprechen oder eine Gewalttat erst zu der Schwangerschaft geführt hat, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Private Krankenkassen übernehmen jedoch meistens nur die Kosten bei medizinischen Gründen. Sollte eine kriminologische Indikation vorliegen, muss die Übernahme separat geklärt werden.
Übernahme in besonderen Fällen
Die Kostenübernahme für Frauen in besonderen Fällen ist in den §§ 19 f. SchKG geregelt.
Bei Minderverdienern gilt die Grenze von 1216 € (bzw. 1504 €, wenn minderjährige Kinder im Haushalt wohnen). Wo und wie die Schwangere versichert ist, ist dabei nicht relevant. Bei Jugendlichen oder Studenten werden die Kosten also dementsprechend übernommen. Den gleichen Anspruch haben auch Frauen, die Sozialleistungen beziehen oder in einer sozialen Einrichtung leben.
Informiere dich über deine Rechte zur Kostenübernahme am besten in einer offiziellen Beratungsstelle.
Wenn die Kosten übernommen werden, so ist das jeweilige Bundesland dafür zuständig. Der Antrag muss bei der Krankenkasse unbedingt vor dem Abbruch gestellt werden, nachwirkend ist keine Kostenerstattung möglich.
Für Frauen, die aus anderen Ländern stammen aber in Deutschland leben gelten die gleichen Bedingungen wie für deutsche Frauen. Für eine eventuelle Kostenübernahme muss von ihnen nachgewiesen werden, dass die dauerhaft in Deutschland leben und gemeldet sind. Wenn die Deutschkenntnisse schlecht sind, muss ein Dolmetscher bei dem Beratungsgespräch anwesend sein.
Wie sieht es mit einem Schwangerschaftsabbruch im Ausland aus?
In Europa gibt es sehr unterschiedliche Sichtweisen und Moralvorstellungen, was einen Schwangerschaftsabbruch betrifft. Vor allem in sehr religiösen Ländern wie Malta, Andorra, Monaco, Liechtenstein, Irland und Polen ist es beispielsweise nur erlaubt, wenn damit das Leben der Mutter gerettet wird.
In Belgien und den Niederlanden muss die Schwangere auch über Alternativen aufgeklärt werden, in Portugal und Spanien gilt dasselbe.
Auch mit den 3 Tagen Wartezeit liegt Deutschland im Mittelfeld, Österreich hat beispielsweise gar keine vorgegebene Zeit und Belgien sieht sogar 6 Tage zum Überdenken vor. (8)
In den Niederlanden ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 21. Schwangerschaftswoche möglich. Jedoch gelten für Deutsche mit einem Wohnsitz in Deutschland immer die deutschen Gesetze, auch wenn sie sich entscheiden den Abbruch in einem anderen Land durchführen zu lassen. Die Kostenübernahme gestaltet sich dann oft jedoch schwieriger und wird meist von den deutschen Krankenkassen nicht unterstützt.
Fazit
Letztendlich ist die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch definitiv nicht leicht und man kann jeder Betroffenen nur wünschen, dass ihr eine Vertrauensperson unterstützend zur Seite steht.
Die Hilfe von den offiziellen Beratungsstellen ist zudem informativ und wird ohne Wertung geleistet. Bei der Beratung durch einen Arzt kannst du dich dann für die für dich geeignete Methode entscheiden. Die Kostenübernahme wird schlussendlich mit den Krankenkassen oder der privaten Versicherung geregelt.
Wichtig ist es dann, dass du dir nach dem Schwangerschaftsabbruch die nötige Zeit zur psychischen und physischen Regeneration nimmst und gut auf dich achtest. Zur Seite stehen dir bei jeglichen Problemen auch die Ehrenamtlichen vom Hilfetelefon unter: 0800 4040020.
Bildnachweise: dolgachov/ 123rf.com
Einzelnachweise (8)
1.
Schwangerschaftsabbruch aus juristischer Sicht
Quelle
2.
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mit Mifepriston und Misoprostol, Informationen für FrauenärztInnen und BeraterInnen
Quelle
3.
MVZ für Gynäkologie Helle-Mitte, Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch vs Curettage
Quelle
4.
Changes in Association between Previous Therapeutic Abortion and Preterm Birth
Quelle
5.
Abtreibung: Bekommen Frauen nach Schwangerschaftsabbrüchen häufiger Brustkrebs?/ Krebsmythen
Quelle
6.
Studien zu den Langzeitfolgen des Schwangerschaftsabbruchs
Quelle
7.
Schwangerschaftsabbruch: Studie belegt erneut die Entscheidungssicherheit von Frauen
Quelle
8.
Obinger-Gindulis, Edith (2015): Ein Blick über die Grenzen: Die Abtreibungsregelungen der OECD-Länder und ihre Bestimmungsfaktoren im Vergleich. In: Busch/Hahn 2015, 193–211.
Quelle